Rechtliche Grundlagen
Allgemeines zu Recht und Selbsthilfegruppen
Die meisten rechtlichen Fragestellungen spielen für Selbsthilfegruppen zumindest bei der Gruppengründung keine Rolle. Erst wenn eine Gruppe einen Verein gründen will, muss sie sich mit dem Vereinsrecht auseinandersetzen. Versicherungsschutz und Besteuerung sind erst von Bedeutung, wenn eine Gruppe Veranstaltungen plant oder Einnahmen hat. Gruppenleitungen und Gruppenmitglieder können sich also nach und nach mit den meisten Rechtsfragen befassen oder sind davon dauerhaft nicht betroffen. Nur der Datenschutz gilt für alle Selbsthilfegruppen und Selbsthilfeorganisationen und muss von Anfang an beachtet werden.
Für alle Selbsthilfegruppen, die vereinsrechtlich organisiert sind, gibt es seit Jahren eine Fülle von Veröffentlichungen und Ratgebern, die sich mit dem Vereinsrecht für die Praxis beschäftigen. Für Selbsthilfegruppen, die nicht vereinsrechtlich strukturiert sind, gibt es hingegen nur wenige Informationen über ihren rechtlichen Status.
Daher wird hier der Ratgeber „Recht für Selbsthilfegruppen“ empfohlen. Dieser richtet sich an Gruppen und Initiativen, die keine Vereine sind. Mit Hinweisen auch zum Presse-, Versicherungs-, und Steuerrecht werden aktuelle Bezüge hergestellt, um die rechtliche Situation der Selbsthilfegruppen praxisgerecht darzustellen. Unter anderem werden grundsätzliche Fragen, die es den Selbsthilfegruppen erleichtern sollen eine konkrete Standortbestimmung ihrer Gruppe im Rechtsverkehr vorzunehmen, thematisiert.