Wer zu einer öffentlichen Veranstaltung, zum Beispiel zu einer Vortragsveranstaltung, einlädt und / oder eine solche durchführt, tritt als Veranstalter auf und haftet für den Fall, dass irgend etwas dabei passiert. Schutz bei Risiken kann eine spezielle Veranstalterhaftpflichtversicherung bieten.