Das Thema Pflege gewinnt auch in der Selbsthilfeunterstützungsarbeit zunehmend an Bedeutung. In den letzten Jahren hat sich der Begriff der Pflegeselbsthilfe etabliert. Pflegebedürftige Menschen bzw. ihre Angehörigen schließen sich mit gleichbetroffenen Menschen zusammen, die entweder selbst pflegebedürftig sind oder sich um eine pflegebedürftige Person kümmern, sie pflegen bzw. betreuen. Durch Gespräche bzw. Aktivitäten finden sie Hilfe für sich selbst und für die eigene Lebens- und Pflegesituation.

Der Gesetzgeber hat den Begriff der Pflegebedürftigkeit definiert. Zu „pflegende Angehörige“ hingegen existiert keine gesetzliche Begriffsbestimmung. Im Umfeld der gemeinschaftlichen Selbsthilfe sollte gelten: Jede Person, die sich als pflegebedürftig bzw. als angehörig bezeichnet, zählt zum entsprechenden Personenkreis, unabhängig von der Feststellung eines Pflegegrades. Angehörige meint meist Familienangehörige, darunter sind aber auch zugehörige Freund*innen, Bekannte und vergleichbar Nahestehende zu verstehen, die eine besondere Bindung aufgrund einer emotionalen Beziehung zur erkrankten/ pflegebedürftigen Person haben.

Mindestens 80 Prozent der Selbsthilfekontaktstellen bieten bereits Pflege-Selbsthilfegruppen an. Die Gründe für die Gruppenteilnahme sind vielfältig. Einer der zentralsten Gründe ist der Erfahrungsaustausch. Außerdem nehmen die Gruppenteilnehmenden wahr, dass sie in einer herausfordernden Situation sind. Sie zielen auf die gemeinsame Bewältigung der Pflegesituation ab, hoffen, dass die Gruppe zur Verbesserung der Lebenssituation beiträgt und die mit der Pflegesituation verbundene Isolation aufgehoben wird.