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"Zweckbetrieb"

Lexikon

Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb / Zweckbetrieb

Ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb ist eine nachhaltige Tätigkeit, durch die Einnahmen oder andere wirtschaftliche Vorteile erzielt werden. Die Absicht, Gewinn zu erzielen, ist nicht erforderlich. Erzielt ein gemeinnütziger Verein Einnahmen aus wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb, so unterliegen diese der Besteuerung. Der Verein kann dann der Körperschaftsteuer und der Gewerbeertrag auch der Gewerbesteuer unterliegen, sofern die jeweiligen Freigrenzen überschritten werden. Auf die getätigten Umsätze muss zudem beim Überschreiten der so genannten Kleinunternehmerregelung Umsatzsteuer gezahlt werden. Ist ein Verein auch wirtschaftlich tätig, um gemeinnützige Ziele zu erreichen, so liegt meist ein Zweckbetrieb vor. Dieser ist von der Körperschaft- und der Gewerbesteuer befreit. Wenn die Umsätze unter der Freigrenze für Umsatzsteuer / Mehrwertsteuer von 22.000 Euro liegen, ist auch keine Umsatzsteuer abzuführen sofern bei der steuerlichen Anmeldung nicht anders votiert wurde. Liegen die Umsätze darüber, sind auf die gesamten Umsätze Umsatzsteuer von 7 Prozent bei einem Zweckbetrieb zu berechnen.