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"Vorstand"

Lexikon

Vergütungen an den Vorstand

Der Gesetzgeber geht davon aus, dass Vorstandsmitglieder grundsätzlich unentgeltlich tätig sind (§ 27 Abs. 3 BGB und Anwendungserlass zur AO Ziff 23 zu § 55 Abs. 1 Nr. 3). Eine Aufhebung dieses Vergütungsverbots ist ausschließlich über die Vereinssatzung möglich. Ein Beschluss der Mitgliederversammlung hierzu ist nicht ausreichend. Die Einführung einer Ehrenamtspauschale erfordert daher eine entsprechende Satzungsänderung.