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"Selbsthilfegerechte Beratung"

Beratung und Begleitung

Selbsthilfegerechte Beratung

Der Begriff der selbsthilfegerechten Beratung wurde durch Michael Lukas Moeller geprägt und ist von besonderer Bedeutung, weil eine Beratung im Selbsthilfekontext eine andere ist, als in weiteren sozialen und gesundheitlichen Bereichen. Es geht nicht in erster Linie um die Fürsorge, wie es bereits in der Rubrik Berufsrolle beschrieben wurde, sondern selbsthilfegerechte Beratung nach Moeller (1993) bedeutet in erster Linie „mit jemanden beraten, nicht jemanden beraten“ (Moeller 1993, S. 50).

Die Mitarbeitenden der Selbsthilfekontaktstelle sollen in der Beratung und Begleitung nach Möglichkeit mit ihren Bemerkungen und Interventionen das Potenzial zur gemeinschaftlichen Selbsthilfe der Betroffenen fördern.

Es geht darum, im Rahmen eines offenen Austausches mit den Betroffenen oder den Gruppenteilnehmenden gemeinsam Wege zu finden, Lösungsansätze zu entwickeln und notwendige Maßnahmen zu besprechen. In dieser Rolle muss man nicht immer auf alles eine Antwort geben, sondern regt die Betroffenen oder Gruppenmitglieder an, untereinander eine angemessene Lösung zu finden. Diesen Prozess moderieren die Mitarbeitenden der Selbsthilfekontaktstellen und versuchen eine angenehme Atmosphäre für ein offenes Gespräch zu schaffen.

Damit eine selbsthilfegerechte Beratung erfolgen kann, sind drei Aspekte für die Mitarbeitenden Voraussetzung:

  • Ein Bewusstsein der beratenden Person für Beziehungen und hier insbesondere von der multipersonalen Beziehungsform der Gruppe
  • Anregung zur Selbstentwicklung geben ohne dabei in die Falle der Berater-Klient-Beziehung zu tappen, das heisst Beratende wissen mehr als ihre Gegenüber und versuchen dies auch zu vermitteln
  • Eigene Praxisreflexion vornehmen, im besten Fall durch Supervision (Moeller 1993, S. 50ff.)

Moeller empfiehlt ebenfalls, als Mitarbeitende von Selbsthilfekontaktstellen eigene Erfahrungen in Gruppenprozessen, gegebenenfalls sogar in Selbsthilfegruppen zu sammeln um mit diesen Kenntnissen andere beraten zu können. Denn auch wenn versucht wird, gewollt auf Augenhöhe zu beraten, so ist „der Beratungsprozess zu neun Zehntel unbewusst […] und nur zu einem Zehntel bewusst“ (Moeller 1993, S. 59).