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"Kooperation"

Netzwerkarbeit

Vernetzung mit anderen professionellen Beratungsstellen und Versorgungseinrichtungen

Eine mögliche Kooperation findet zum Beispiel zwischen der Selbsthilfekontaktstelle mit anderen professionellen Beratungsstellen und Versorgungseinrichtungen statt.
Beispielsweise werden Mitarbeitende der Selbsthilfekontaktstellen angesprochen,

  • um die Kooperation zwischen Versorgungseinrichtungen und Selbsthilfegruppen zu fördern. Beispielsweise wenn eine Klinik oder ein Gesundheitszentrum beabsichtigt, die Zusammenarbeit mit Patient*innen- bzw. Gesundheitsselbsthilfegruppen zu stärken.
  • um Kompetenzen zu erlangen, die es ermöglichen, das bisherige Angebot einer Versorgungseinrichtung um ein neues selbsthilfeorientiertes Angebot für die Patient*innen/Klient*innen zu erweitern. Beispielsweise wenn unter dem Dach einer Familienberatungsstelle für Klient*innen eine Selbsthilfegruppe für „Frauen nach Trennung“ entstehen soll.

Mitarbeitende der Selbsthilfekontaktstelle haben somit eine Multiplikatoren-Funktion. Sie transportieren ihr Fachwissen zur Selbsthilfeunterstützung zu anderen professionellen Versorgungseinrichtungen. Wichtig ist es hierfür, ein Angebot zu konzipieren und öffentlich zu machen.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit als Multiplikator*in einer Selbsthilfekontaktstelle ist, dass vorab Beratungsziel, -umfang und -dauer geklärt sind. Genauso wichtig ist auch, die Rahmenbedingungen bei anderen professionellen Versorgungseinrichtung sowie mit ihren Mitarbeitenden zu klären.
Insbesondere muss eine solche Einrichtung signalisieren, dass

  • sie in der Lage ist, für eine Selbsthilfegruppe Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel einen angemessenen Raum zu festgelegten Zeiten.
  • die Gründung und gegebenenfalls Anfangsbegleitung einer Selbsthilfegruppe durch Mitarbeitende als Arbeitszeit eingestuft wird.
  • gemeinsam mit den Betroffenen die tatsächliche Bereitschaft zur Mitarbeit in einer Selbsthilfegruppe geklärt und deren Autonomie sowie die Fähigkeit anerkannt werden, dort die Anliegen in die eigene Hand zu nehmen.
  • sie bereit ist, die neue Rolle und Funktion von Mitarbeitenden der Selbsthilfekontaktstellen anzunehmen und diese von den sonst bestehenden Aufgaben abzugrenzen. Da das sehr voraussetzungsvoll ist, kann dies zumindest anfangs zu einer Mehrbelastung führen.

Netzwerkarbeit

Vernetzung von Selbsthilfegruppen und professionellen Versorgungseinrichtungen

Eine Kernaufgabe der Mitarbeitenden von Selbsthilfekontaktstellen ist, Selbsthilfegruppen mit professionellen Versorgungseinrichtungen, Institutionen und Organisationen vor Ort zu verknüpfen, die Zusammenarbeit zu fördern und zu erleichtern.

Potenzielle Kooperationspartner für Selbsthilfegruppen sind die klassischen sozialen und gesundheitsbezogenen Versorgungseinrichtungen wie Krankenhäuser, Rehakliniken, niedergelassene Fach- und Hausärzt*innen, Psychotherapeut*innen, Krankenkassen und soziale Dienste. Kooperationen können je nach lokalen Gegebenheiten auch mit Schulen, Volkshochschulen, einer Universität, einer Fachpflegeschule vor Ort, mit Beratungsstellen, mit Apotheken, mit einer Seniorenbegegnungsstätte oder einem anderen Verein sinnvoll sein oder sich ergeben. Selbsthilfekontaktstellen können hierbei in ihrer „Brückenfunktion“ die Rolle eines Mittlers und Katalysators einnehmen.

Kennzeichnend ist auf Seiten vieler professioneller Versorgungseinrichtungen immer noch ein Mangel an Information und Kenntnissen über Selbsthilfegruppen, um ihre Patient*innen/Klient*innen an diese verweisen zu können. Die Selbsthilfekontaktstelle als die zentrale Vermittlungsstelle ist dabei hervorzuheben. Auch manche Berührungsängste und Vorurteile bestehen fort. Meistens fehlt es aber an Zeit und Ideen, wie eine Kooperation gestaltet werden könnte, die beiden Seiten und letztlich den Patient*innen/Klient*innen nützt.

Kooperationen zwischen Selbsthilfegruppen und professioneller Versorgung leben vor allem von persönlichen Kontakten, das heisst sie sind selten strukturell verankert. So ist bei einem Wechsel des Personals in der Versorgungseinrichtung nicht sichergestellt, ob bestimmte Vereinbarungen – beispielsweise eine Selbsthilfegruppe auf einer Klinikstation bietet regelmäßig Sprechzeiten für Patient*innen an – weiterhin bestehen.
Einseitig bleibt häufig auch der Wunsch vieler Selbsthilfegruppen, dass bereits in der Arztpraxis, im Krankenhaus, in der Beratungsstelle, bei der*dem Therapeut*in die Patient*innen/Klient*innen und/oder Angehörige aktiv auf die Gruppe aufmerksam gemacht werden. Eine systematische Zusammenarbeit von Selbsthilfegruppen und Versorgungseinrichtungen führt zu verbindlichen Absprachen auf beiden Seiten, die einhaltbar sein sollten.

Größere Chancen ergeben sich gegenwärtig aber dadurch, dass insbesondere im Gesundheitsbereich die systematische Zusammenarbeit mit Selbsthilfegruppen zu einem spezifischen Krankheitsbild zunehmend zum Selbstverständnis der Versorgungseinrichtungen und des Versorgungsauftrags gehört.

Vieles können Selbsthilfekontaktstellen zur Kooperationsförderung tun: Zur Entwicklung und Stabilisierung einer verbindlichen Zusammenarbeit können sie eine regelmäßige Begegnung / einen Erfahrungsaustausch zwischen Selbsthilfegruppen und Mitarbeiter*innen von kooperationsbereiten Versorgungseinrichtungen organisieren und anbieten, beispielsweise beim Gesamttreffen.
Sie können Selbsthilfegruppen dazu anregen, mit ärztlichen Qualitätszirkeln oder Arzt-Patient-Foren Kontakt aufzunehmen, um dort mitzuwirken. Bei diesen können sie die Bereitschaft stärken, in ihre Beratungen die Erfahrungen von Selbsthilfegruppen einzubeziehen.
Selbsthilfekontaktstellen können von sich aus mit relevanten Institutionen vor Ort zu spezifischen Selbsthilfethemen Kooperationen vereinbaren und Selbsthilfegruppen zu diesen Themen den Weg ebnen. Das Konzept der selbsthilfefreundlichen Gesundheitseinrichtungen bietet hierfür wichtige Hilfestellungen.

Netzwerk Selbsthilfefreundlichkeit und Patientenorientierung im Gesundheitswesen