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"Juristische Person"

Lexikon

Natürliche Personen / Juristische Personen

Unter einer natürlichen Person versteht man den Menschen als Träger von Rechten und Pflichten. Mit der Vollendung der Geburt wird ein Mensch rechtsfähig und damit auch zu einer natürlichen Person. Die Rechtsfähigkeit endet mit seinem Tod. Juristische Personen sind im Gegensatz zu natürlichen Personen eine rechtlich geregelte Einheit, die aus einer Vereinigung von Personen oder Sachen besteht. Juristische Personen des Privatrechts sind zum Beispiel eingetragene Vereine und Genossenschaften oder Stiftungen und Aktiengesellschaften. Obwohl eine juristische Person keine natürliche Person ist, ist sie dennoch rechtsfähig, das heißt, sie kann Träger eigener Rechte und Pflichten sein.