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"Gruppenkonto"

Lexikon

Gruppenkonto

Selbsthilfegruppen im Gesundheitsbereich benötigen für die Beantragung von Fördermitteln bei den gesetzlichen Krankenkassen ein eigenes Bankkonto (Gruppenkonto). Fördermittel dürfen nur auf ein für die Zwecke der Selbsthilfegruppe separat angelegtes Konto überwiesen werden. Erhält die Gruppe kein eigenständiges Konto bei einer Bank, können Krankenkassen alternativ ein Unterkonto eines Girokontos akzeptieren, das von einem Gruppenmitglied dafür eingerichtet wurde. Ein solches Konto ist in der Regel nicht gebührenfrei. Akzeptiert werden können auch ein Sparkonto oder ein von einem Treuhänder eingerichtetes Konto. Diese Konto-Problematik kann auch bei der Förderung durch andere Zuwendungsgeber bestehen. Ein Vereinskonto ist leichter zu eröffnen. Dabei müssen nur die Unterschriftsberechtigungen aller Bevollmächtigten hinterlegt werden. Einige Banken bieten Vereinskonten auf der Grundlage eines Geschäftskontos an, und berechnen dafür nicht unerhebliche Bankgebühren. Volksbanken und Sparkassen bieten manchmal Sonderkonditionen für Vereine an.