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"Datenschutz"

Rechtliche Grundlagen

Datenschutz

Datenschutz-Bestimmungen gelten für alle Selbsthilfegruppen und müssen von Anfang an berücksichtigt werden. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 hat das Thema Datenschutz für die Selbsthilfe noch einmal größere Bedeutung gewonnen.

Das Datenschutzrecht wird durch die DSGVO EU-weit vereinheitlicht. Die DSGVO regelt die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten in allen Kontexten, außer im rein privaten Rahmen. Daher gilt sie auch für alle Strukturen der Selbsthilfe: für Selbsthilfegruppen, für Selbsthilfevereinigungen und für Selbsthilfekontaktstellen.

Wenn in der Selbsthilfe personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, müssen die Vorgaben der DSGVO umgesetzt werden. Selbsthilfevereinigungen und Selbsthilfekontaktstellen sind dann verpflichtet, sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um einen angemessenen Schutz dieser Daten zu gewährleisten.

In der folgenden Publikation sind Informationen sowie verschiedene Link- und Lesetipps zu der Thematik zusammengetragen.

NAKOS: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

Weitere relevante Links finden Sie hier:

NAKOS: Datenschutz

Öffentlichkeitsarbeit

Datenschutz beachten

Mitarbeitende der Selbsthilfekontaktstelle und Selbsthilfegruppen müssen sich im Rahmen ihrer Arbeit und insbesondere auch in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit mit der Frage befassen, wo in ihren Tätigkeiten und bei Veröffentlichungen personenbezogene Daten verarbeitet werden und ob diese Angaben der geltenden Datenschutz-Grundverordnung entsprechen.

Das Datenschutzrecht kennzeichnet personenbezogene Daten als besonders schützenswert. Dazu gehören Gesundheitsdaten, genetische und biometrische Daten, genauso aber auch Daten, beispielsweise zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung. Für solche Daten besteht die Gefahr, dass es sich für die Person nachteilig auswirken könnte, wenn diese in die falschen Hände geraten. Wie eingangs erwähnt, haben Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen häufig mit genau solchen personenbezogenen Daten zu tun.

Einen Überblick zum Datenschutz gibt die nachfolgende Broschüre. Sie bündelt Hilfestellungen für die konkrete Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Bereich der Gruppenselbsthilfe, der digitalen Selbsthilfe und der Selbsthilfeunterstützungsarbeit durch Selbsthilfekontaktstellen. Wesentliche Anforderungen werden exemplarisch beschrieben, ohne dass dabei Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird.

NAKOS: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
NAKOS: Faltblatt Digitale Selbsthilfe