Rechtliche Grundlagen
Datenschutz
Datenschutz-Bestimmungen gelten für alle Selbsthilfegruppen und müssen von Anfang an berücksichtigt werden. Mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 hat das Thema Datenschutz für die Selbsthilfe noch einmal größere Bedeutung gewonnen.
Das Datenschutzrecht wird durch die DSGVO EU-weit vereinheitlicht. Die DSGVO regelt die Erhebung und Verarbeitung von personenbezogenen Daten in allen Kontexten, außer im rein privaten Rahmen. Daher gilt sie auch für alle Strukturen der Selbsthilfe: für Selbsthilfegruppen, für Selbsthilfevereinigungen und für Selbsthilfekontaktstellen.
Wenn in der Selbsthilfe personenbezogene Daten erhoben und verarbeitet werden, müssen die Vorgaben der DSGVO umgesetzt werden. Selbsthilfevereinigungen und Selbsthilfekontaktstellen sind dann verpflichtet, sowohl technische als auch organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um einen angemessenen Schutz dieser Daten zu gewährleisten.
In der folgenden Publikation sind Informationen sowie verschiedene Link- und Lesetipps zu der Thematik zusammengetragen.
NAKOS: Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
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