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"Anforderungen Kooperation/Netzwerkarbeit"

Netzwerkarbeit

Vernetzung mit anderen professionellen Beratungsstellen und Versorgungseinrichtungen

Eine mögliche Kooperation findet zum Beispiel zwischen der Selbsthilfekontaktstelle mit anderen professionellen Beratungsstellen und Versorgungseinrichtungen statt.
Beispielsweise werden Mitarbeitende der Selbsthilfekontaktstellen angesprochen,

  • um die Kooperation zwischen Versorgungseinrichtungen und Selbsthilfegruppen zu fördern. Beispielsweise wenn eine Klinik oder ein Gesundheitszentrum beabsichtigt, die Zusammenarbeit mit Patient*innen- bzw. Gesundheitsselbsthilfegruppen zu stärken.
  • um Kompetenzen zu erlangen, die es ermöglichen, das bisherige Angebot einer Versorgungseinrichtung um ein neues selbsthilfeorientiertes Angebot für die Patient*innen/Klient*innen zu erweitern. Beispielsweise wenn unter dem Dach einer Familienberatungsstelle für Klient*innen eine Selbsthilfegruppe für „Frauen nach Trennung“ entstehen soll.

Mitarbeitende der Selbsthilfekontaktstelle haben somit eine Multiplikatoren-Funktion. Sie transportieren ihr Fachwissen zur Selbsthilfeunterstützung zu anderen professionellen Versorgungseinrichtungen. Wichtig ist es hierfür, ein Angebot zu konzipieren und öffentlich zu machen.
Voraussetzung für eine erfolgreiche Arbeit als Multiplikator*in einer Selbsthilfekontaktstelle ist, dass vorab Beratungsziel, -umfang und -dauer geklärt sind. Genauso wichtig ist auch, die Rahmenbedingungen bei anderen professionellen Versorgungseinrichtung sowie mit ihren Mitarbeitenden zu klären.
Insbesondere muss eine solche Einrichtung signalisieren, dass

  • sie in der Lage ist, für eine Selbsthilfegruppe Arbeitsmöglichkeiten zur Verfügung zu stellen, zum Beispiel einen angemessenen Raum zu festgelegten Zeiten.
  • die Gründung und gegebenenfalls Anfangsbegleitung einer Selbsthilfegruppe durch Mitarbeitende als Arbeitszeit eingestuft wird.
  • gemeinsam mit den Betroffenen die tatsächliche Bereitschaft zur Mitarbeit in einer Selbsthilfegruppe geklärt und deren Autonomie sowie die Fähigkeit anerkannt werden, dort die Anliegen in die eigene Hand zu nehmen.
  • sie bereit ist, die neue Rolle und Funktion von Mitarbeitenden der Selbsthilfekontaktstellen anzunehmen und diese von den sonst bestehenden Aufgaben abzugrenzen. Da das sehr voraussetzungsvoll ist, kann dies zumindest anfangs zu einer Mehrbelastung führen.