Neben den oben beschriebenen Formen der organisierten Selbsthilfe gibt es weitere spezifische Bereiche der etablierten Selbsthilfestrukturen. Im 1999 gegründeten Deutschen Behindertenrat, kurz genannt DBR, haben sich rund 40 bundesweit agierende Verbände behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen zu einem Aktionsbündnis zusammengeschlossen. Der DBR bildet eine Plattform für gemeinsames Handeln. Zu seinen wesentlichen Aufgaben zählt die offensive verbandsübergreifende Interessenvertretung behinderter und chronisch kranker Menschen und ihrer Angehörigen mit dem Ziel, dass die finanziellen Rahmenbedingungen für deren Lebensgestaltung sowie für die Arbeit der für sie notwendigen Dienste und Selbsthilfestrukturen sichergestellt sind. Diese Verbände ordnen sich drei Säulen zu. Die erste Säule umfasst die traditionellen Sozialverbände, zum Beispiel Sozialverband Reichsbund und Sozialverband VdK, die zweite Säule behindertenspezifischen Selbsthilfeverbände, im Wesentlichen BAG SELBSTHILFE mit ihren Mitgliedsorganisationen, und die dritte Säule die unabhängigen Behindertenverbände, zum Beispiel Allgemeiner Behindertenverband in Deutschland e.V., Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben e.V. und Weibernetz e.V. Der DBR ist gemäß Patientenbeteiligungsverordnung des BMG seit 2004 maßgebliche Organisation zur Wahrnehmung der Interessen von Patient*innen und der Selbsthilfe chronisch kranker und behinderter Menschen.