Trotz der gestiegenen Anerkennung der (gesundheitsbezogenen) Selbsthilfe in der Gesellschaft fehlt weiterhin eine einheitliche und gemeinsam getragene Förderpraxis, die dem erheblichen Potenzial der gemeinschaftlichen Selbsthilfe Rechnung trägt. Die Förderung von gegenseitiger Hilfe, sozialem und bürgerschaftlichem Engagement, Solidarität, Teilhabe und Beteiligung ist als vorsorgende Investition in der Gesellschaft zu begreifen. Für die Förderung der Selbsthilfe fordert die DAG SHG deshalb gesetzliche Regelungen und Vereinbarungen, bei denen die Selbsthilfeförderung als Gemeinschaftsaufgabe der öffentlichen Hand sowie der gesetzlichen Sozialversicherungsträger erfolgt.