Insgesamt 16 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung fördern die gemeinschaftliche Selbsthilfe auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI durch „Zuwendungen für Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern“. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Im Jahr 2021 förderten die Deutsche Rentenversicherung Bund und die regionalen Rentenversicherungsträger die Selbsthilfe mit insgesamt 7,7 Millionen Euro (vgl. BAR 2022, S. 201).