Die Krankenkassen unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle, infrastrukturelle und finanzielle Hilfen, weil diese in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung ergänzen kann. Dabei ist das besondere Merkmal der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe ihre Betroffenenkompetenz.

Seit 1992 gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen im Paragraf 20h Sozialgesetzbuch V (§ 20h SGB V). Seit 2008 sind die Krankenkassen zur Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe verpflichtet. Die Fördermittel werden zur Weiterentwicklung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe bereitgestellt.
Eine Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen erfolgt dann, wenn sie sich die Prävention oder Rehabilitation von Versicherten bei bestimmten Erkrankungen zum Ziel gesetzt haben.

Im Jahr 2022 verausgabten die gesetzlichen Krankenkassen bundesweit 86,8 Millionen Euro für die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe und der gesundheitsbezogenen Unterstützungsarbeit der Selbsthilfekontaktstellen (BMG 2023). Durch die deutliche Anhebung der Fördermittel im Präventionsgesetz seit 1.1.2016 unterstreicht der Gesetzgeber die Bedeutung, die den Aktivitäten der gesundheitlichen Selbsthilfe für die Vermeidung von Folgeerscheinungen chronischer Erkrankungen (Tertiärprävention) zukommt.

Der GKV-Spitzenverband gibt den “Leitfaden zur Selbsthilfeförderung” heraus, in dem die Verfahrensregeln zur Förderung durch die Krankenkassen beschrieben werden. Die Förderung erfolgt über zwei Förderstränge: als Pauschalförderung und als Projektförderung.
GKV-Spitzenverband: Selbsthilfe Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände haben Förderstrukturen im Bund und in den Ländern geschaffen. Das Förderverfahren ist etabliert und es gibt feste Ansprechpersonen, insbesondere für die Pauschalförderung.

Der Verband der Ersatzkassen (Vdek) veröffentlicht auf seiner Homepage die aktuellen Ansprechpartner für eine Antragstellung auf Bundesebene und für die Länder.
Vdek: Selbsthilfeförderung durch die GKV

Die NAKOS hat ebenfalls zahlreiche Hinweise zur Antragsstellung für Fördermittel nach § 20h SGB V auf ihrer Homepage aufbereitet.
NAKOS: Krankenkassen