Die Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe in Deutschland besteht im Wesentlichen aus einer infrastrukturellen und einer finanziellen Komponente.

Die infrastrukturelle Förderung von Selbsthilfegruppen leisten vor allem rund 300 Selbsthilfekontaktstellen in Deutschland, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten oder die Organisation von Selbsthilfetagen. Finanzielle Zuwendungen erhalten Selbsthilfegruppen und -vereinigungen von der öffentlichen Hand (Bund, Länder und Kommunen), den Sozialversicherungsträgern (vorrangig durch gesetzliche Krankenkassen) sowie von privaten Geldgebern wie Spender*innen, Sponsoren und Stiftungen.
Hinzu kommt die indirekte, ideelle Förderung der Selbsthilfe, die auf die Schaffung eines selbsthilfefreundlichen Klimas in der Gesellschaft und die Akzeptanz der gemeinschaftlichen Selbsthilfe zielt.

Die Bedeutung und Anerkennung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe in Deutschland zeigt sich auch in der finanziellen Förderung. Im Bereich der Kranken- und der Pflegeversicherung ist sie gesetzlich verpflichtend festgeschrieben. Die Selbsthilfeförderung durch die Rentenversicherung und durch die öffentliche Hand ist dagegen gesetzlich nicht verpflichtend. Die bundesweite Selbsthilfekontaktstelle NAKOS veröffentlicht laufend aktualisierte Zahlen zur finanziellen Förderung der Selbsthilfe.
NAKOS: Zahlen und Fakten