Im Klärungsgespräch sind Mitarbeitende der Selbsthilfekontaktstellen meist die ersten Außenstehenden und nicht mit Versorgungsaufgaben betrauten Partner*innen, denen „Betroffene“ ihre Problematik offenbaren. Diese gehen damit einen ersten Schritt heraus aus ihrer Isolation. Nach dem Klärungsgespräch muss die betroffene Person ohne unterstützenden Beistand an der eigenen Problematik weiterarbeiten. In der Beziehung zwischen Mitarbeitenden der Selbsthilfekontaktstelle und den Betroffenen wird eine Problembearbeitung nur angestoßen, die in einer Selbsthilfegruppe stattfinden soll. Daher haben Mitarbeitende der Selbsthilfekontaktstellen im Klärungsgespräch lediglich eine Brückenfunktion: Sie ermutigen Selbsthilfeinteressierte, sich zu artikulieren und sich die eigenen Bedürfnisse bewusst zu machen. Sie bereiten auf die Arbeit in einer zukünftigen Selbsthilfegruppe vor, geben Orientierung sowie Hinweise im Hinblick auf andere Möglichkeiten der Problembearbeitung und helfen bei der Entscheidungsfindung.