Zu den Aufgaben von Mitarbeitenden der Selbsthilfekontaktstellen gehört es, Selbsthilfegruppen dabei zu beraten, welche Bedingungen und Ressourcen sie brauchen, um ihre Ziele zu erreichen. Das beinhaltet auch das Thema Finanzen, sei es um die reguläre Gruppenarbeit überhaupt durchführen zu können, zum Beispiel die Raummiete, oder um bestimmte Vorhaben, zum Beispiel eine Informationsbroschüre, zu verwirklichen. Für Mitarbeitende der Selbsthilfekontaktstellen bedeutet dies, über örtliche Selbsthilfefördermöglichkeiten informiert zu sein, diese Informationen an die Gruppen weiterzugeben und dann, wenn Gruppen mit Finanzierungsfragen an sie herantreten, bei Kontakten zu Förderern und / oder bei einer Antragstellung Hilfestellung zu leisten. Unterschiedlichste Förderer kommen in Betracht: verschiedene Dezernate der Kommunen, manchmal auch Ministerien der Bundesländer, öffentliche oder private Stiftungen, die gesetzlichen Sozialversicherungen und private Geldgeber zum Beispiel Spenden und Sponsoring.

Die wichtigsten Förderer sind auf der Seite der öffentlichen Hand die Kommunen und auf der Seite der Sozialversicherungen die gesetzlichen Krankenkassen.

In vielen Kommunen hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten durchaus eine eigenständige Selbsthilfeförderpraxis entwickelt. Allerdings ist diese abhängig von der jeweiligen Haushaltslage. Bei den bereitgestellten Mitteln handelt es sich um sogenannte freiwillige Leistungen, die kaum Fördersicherheit bieten. Die Förderung wird unterschiedlich praktiziert und ist – nicht nur im Volumen – sehr von lokalen (oder Länder-) Gegebenheiten abhängig.

Anders, nämlich verpflichtend geregelt und mit einheitlichen Grundsätzen ausgestattet, ist die Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen. Damit sind grundsätzlich eine größere Fördersicherheit und mehr Transparenz gegeben. Die Kriterien und Vorrausetzungen der Förderung sind nicht immer leicht zu durchschauen oder nachzuvollziehen.

Selbsthilfekontaktstellen nehmen daher auf örtlicher Ebene bei der finanziellen Förderung von Selbsthilfegruppen eine wichtige „Clearingfunktion“ ein, indem sie sich das erforderliche Wissen verschaffen und es weitergeben zum Beispiel über Förderquellen und Förderrichtlinien. Sie nehmen außerdem auch eine „Brückenfunktion“ wahr, indem sie Kontakte zwischen Gruppen und Förderern herstellen und sich beim Aushandeln von Fördermitteln, Förderrichtlinien und so weiter in Gremien und auch öffentlich für die Interessen von Selbsthilfegruppen einsetzen.
Somit sind in der Förderberatung von Selbsthilfegruppen auch zahlreiche Aspekte von „Öffentlichkeitsarbeit“, „Netzwerkarbeit und Kooperation“ sowie der „Verankerung der Selbsthilfe in Versorgung und Gemeinwesen“ enthalten. So gilt es zum Beispiel die Förderkriterien der Kommune und der gesetzlichen Krankenkassen, Materialien zu Anträgen und Verwendungsnachweisen oder Praxisleitfäden öffentlich zugänglich und gegebenenfalls dazu auch Pressearbeit zu machen. Selbsthilfeinterne wie auch öffentliche Beratungen unter Einbezug der Förderer sind zu organisieren und durchzuführen.
Je nach lokalen Gegebenheiten bietet sich bei der Finanzierungsberatung und der Beantragung sowie Abrechnung / Nachweisführung von Fördermitteln eine Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden, Fachleuten aus Krankenkassen, der Kommune und anderen Geldgebern an. Eine gelungene Form dafür kann ein gemeinsamer Arbeitskreis sein.

Merke: Das Augenmerk während der Förderberatung mit Selbsthilfegruppen sollte immer wieder auf der Klärung der Zielsetzung der Gruppe und den daraus abgeleiteten Vorhaben liegen, für die Fördermittel beantragt werden sollen. Auch ist nicht zu unterschätzen, dass mit dem Wunsch nach finanzieller Förderung der eigenen Arbeit auch ein Wunsch nach Anerkennung und Wertschätzung von Institutionen und Versorgungseinrichtungen verbunden ist.

Selbsthilfeförderung

Öffentlichkeitsarbeit

Netzwerkarbeit

Detaillierte Informationen zu finanziellen Fördermöglichkeiten von Selbsthilfegruppen werden in NAKOS (Hrsg.): Starthilfe zum Aufbau von Selbsthilfegruppen. Ein Leitfaden. Berlin 2017, Kapitel 14 gegeben.
NAKOS: Starthilfe zum Aufbau von Selbsthilfegruppen

Eine beispielhafte Praxishilfe ist der vom GKV-Spitzenverband herausgegebene Leitfaden zur Selbsthilfeförderung. Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß §20hSGBV vom 10. März 2000 in der Fassung vom 27. August 2020.
GKV-Spitzenverband: Leitfaden zur Selbsthilfeförderung