Die Zusammenarbeit von Selbsthilfekontaktstellen und der psychotherapeutischen Versorgung gewinnt zunehmend an Bedeutung und sollte durch den Aufbau von (regionalen) Kooperationen vorangetrieben werden. Die im Jahr 2017 geänderte Psychotherapie-Richtlinie enthält eine Weiterverweisempfehlung an Selbsthilfegruppen. Psychotherapeut*innen sind demnach aufgefordert, eine stärkere Lotsenfunktion für ihre Patient*innen zu übernehmen und weiterführende Informations- und Behandlungswege in deren Lebensumfeld aufzuzeigen (vgl. Bundespsychotherapeutenkammer 2017).

In verschiedenen Behandlungsleitlinien für psychische Erkrankungen, zum Beispiel für die Diagnosen Unipolare Depression, Bipolare Störungen oder Angststörungen, sind ebenfalls Empfehlungen zur Teilnahme an Selbsthilfegruppen enthalten (vgl. Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde 2017; Hauth/Schneller 2016). Die Potenziale, die in den psychotherapeutischen Leitlinien Selbsthilfegruppen zugeschrieben werden, fassen Hauth/Schneller (2016) wie folgt zusammen: „emotionale Entlastung und gegenseitige emotionale Unterstützung, konkrete Lebenshilfe, Stärkung ihres Selbstbewusstseins und Selbstwertgefühls, Empowerment, Selbstwirksamkeitserleben, Erweiterung der Strategien im Umgang mit der Erkrankung, Förderung des Erkennens von Frühwarnzeichen, Anregung zum Aufbau beziehungsweise zur Stabilisierung des sozialen Netzes, Aufbau eines individuellen Krisennetzes und Krisenplans, positive Wirkung auf Befindlichkeit und Krankheitsverlauf (z.B. kürzere Klinikaufenthalte).“ (ebd. S. 144).