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"Versicherung"

Rechtliche Grundlagen

Versicherungsschutz

Mit Fragen zum Versicherungsschutz sollten sich Selbsthilfegruppen insbesondere befassen, wenn sie öffentliche Veranstaltungen planen. Ein Beispiel: Eine Selbsthilfegruppe präsentiert sich und ihre Arbeit draußen mit einem Informationsstand. Bei einem Windstoß werden Teile des Stands durch die Luft geschleudert und verletzen eine Teilnehmerin oder verursachen einen Kratzer bei einem parkenden Auto. Oder: Die Veranstaltung findet in einem Raum statt und ein*e Besucher*in stolpert über ein Stromkabel und verletzt sich auf diese Weise. Um für solche Fälle abgesichert zu sein, sollten Selbsthilfegruppen klären, ob ein besonderer Versicherungsschutz erforderlich ist.

In der Regel genießen Freiwillige über die Organisation Versicherungsschutz, in der sie aktiv sind. Betriebs- und Vereinshaftpflichtversicherungen schützen in der Regel alle haupt-, neben- und ehrenamtlich Engagierten. Vereine und Organisationen sollten daher dafür sorgen, dass die in ihrem Auftrag ehrenamtlich Tätigen und die in leitender Person Verantwortlichen von der Haftung freigestellt sind.

Wer keine leitende Funktion in seinem Verein ausübt, ist in der Regel durch seine private Haftpflichtversicherung geschützt. Bitte beachten Sie, dass die private Haftpflichtversicherung normalerweise nicht für die Ausübung eines leitenden Amtes gilt. Erkundigen Sie sich nach Ihrem tatsächlichen Versicherungsschutz in Ihrer Vereinigung beziehungsweise bei Ihrer privaten Versicherung.

Für Menschen, die in rechtlich unselbständigen Gruppen oder Initiativen freiwillig engagiert sind, gelten unterschiedliche Regelungen in den einzelnen Bundesländern: oft gibt ein Landesrahmenvertrag oder ein Sammelvertrag Sicherheit, um einen lückenlosen Versicherungsschutz für alle zu gewährleisten.

Zu den Themen Unfallversicherung, Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung und Veranstalter-Haftpflicht sind weitere Hinweise im Lexikon zu finden.
Unfallversicherung
Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung
Veranstalterhaftpflicht