Teilnahmebescheinigung
Der Grundgedanke der Selbsthilfe geht verloren
Wenn eine Person nicht aus eigenem Antrieb an einer Selbsthilfegruppe teilnimmt, werden die Strukturen, Ziele und das Selbstverständnis dieser freiwilligen Zusammenschlüsse erheblich gefährdet und die Grundlage helfender Wirkung der Gruppenarbeit genommen. Bestehende Selbsthilfegruppen werden gefährdet und im Interesse Dritter instrumentalisiert.
Beispielsweise kann eine „verordnete“ Selbsthilfe dazu führen, dass die betroffene Person in der Selbsthilfegruppe verbleibt, obwohl sich die Person dort nicht wohlfühlt oder keine Motivation verspürt gemeinschaftliche Selbsthilfe wirklich zu leben. Es können sich so Abwehrreaktionen gegen die Selbsthilfegruppe oder andersherum bei den anderen Teilnehmenden entwickeln. Die „verordneten“ Betroffenen finden ihren Platz in der Gruppe nicht, wirken als Störfaktor. Damit ist die Existenz einer Selbsthilfegruppe gefährdet und die Entwicklung der Gruppe wird gestört.
Weiter wird das Prinzip der Selbsthilfe „Austausch auf Augenhöhe“ genommen, wenn einzelne Gruppenmitglieder über die Teilnahme von anderen Bescheinigungen ausstellen und somit auf das Podest der „Kontrolleure“ gehoben werden. Die Selbsthilfegruppe ist keine Maßnahme, kein Medikament was verschrieben oder verordnet werden kann (vgl. Greiwe 1993, 1994; Jakob 2014).