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"Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung"

Lexikon

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung

Vereinsvorstände können neben einer betrieblichen Haftpflichtversicherung vor der Haftung für durch ihr Verschulden entstandene finanzielle Schäden durch eine Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung geschützt werden. Da ein ehrenamtlicher Vorstand nur einer gesetzlich eingeschränkten Haftung unterliegt, kann eine erweiterte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit Eigenschadendeckung für einen Verein eine sinnvolle Ergänzung sein. Damit können auch Schäden reguliert werden, die bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung des Vorstandes entstehen. Beispiel: der ehrenamtliche Vorstand vergisst den Förderantrag rechtzeitig zu stellen. Der Vorstand haftet dem Verein gegenüber für diese Fahrlässigkeit nicht. Über die erweiterte Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung kann der Eigenschaden aber beglichen werden.