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"Patientenbeteiligung"

Lexikon

Patientenbeteiligung

Mit Patientenbeteiligung ist die gesetzlich verankerte Beteiligung von Interessenvertretern der Patient*innen in Gremien des Gesundheitswesens gemeint. Die Patientenbeteiligung ist in Paragraf 140f des Fünften Sozialgesetzbuchs festgelegt (§ 140f SGB V).

Auf Bundesebene findet die Beteiligung im Gemeinsamen Bundesausschuss statt. Auf Landesebene findet sie beispielsweise in den Zulassungsausschüssen statt, in denen über die Anzahl und Art der Arztsitze in einer Region entschieden wird. Die Patientenvertretung kann in den Gremien mitberaten, aber nicht mitbestimmen.

In der Patientenbeteiligungsverordnung ist festgelegt, welche Organisationen die Patientenvertreter*innen in die Gremien entsenden dürfen. Eine dieser Organisationen ist die Deutsche Arbeitsgemeinschaft Selbsthilfegruppen e.V. (DAG SHG), deren Einrichtung die NAKOS ist.