Ergebnisse aus der Themensuche zu dem Suchbegriff
"Mittelverwendung"

Lexikon

Mittelverwendung

Mittel eines Vereins müssen für die steuerbegünstigten satzungsmäßigen Zwecke zeitnah verwendet werden. Seit 1.1.2013 gilt hierfür ein Zeitraum von maximal drei Jahren. Das heißt zum Beispiel, dass überhängige Mittel aus dem Jahr 2019 bis Ende des Jahres 2021 ausgegeben sein müssen. Abweichend von diesem Grundsatz dürfen Mittel für größere Vorhaben oder Projekte angespart werden. Zudem ist für periodisch wiederkehrende Ausgaben wie Mieten oder Lohnkosten eine Rücklage in Höhe des Mittelbedarfs für ein Jahr zulässig. Auch für einen konkreten Anlass dürfen unter vernünftiger kaufmännischer Beurteilung Rücklagen gebildet werden. Eine solche freie Rücklage braucht ein Verein während der Dauer seines Bestehens steuerrechtlich nicht aufzulösen. Diese steuerrechtliche Regelung ist jedoch unabhängig von Zuwendungen durch Fördergeber. Deren Fristen für die Verwendung der Fördermittel sind meist kürzer und im Zuwendungsbescheid genannt.