Ergebnisse aus der Themensuche zu dem Suchbegriff
"Förderung"

Gruppengründung

Finanzierungsfragen

Mitarbeitende der Selbsthilfekontaktstellen sollten über lokale Fördermöglichkeiten der Selbsthilfe informiert sein und auf Wunsch bei Kontakten zu Förderern und bei einer Antragstellung behilflich sein.

Solange Selbsthilfegruppen sich das erforderliche Wissen und Kompetenzen im Umgang mit kommunalen Ämtern und Behörden, mit Verbänden, Krankenkassen oder Stiftungen noch nicht erworben haben, kommt Mitarbeitenden der Selbsthilfekontaktstellen bei finanziellen Fragen eine Clearing- und Brückenfunktion zu etablierten Einrichtungen und Institutionen zu. Beim Einsatz für die Interessen von Selbsthilfegruppen ist jedoch Zurückhaltung geboten, denn wesentlich ist es auch hier, zusammen mit und nicht an Stelle der Gruppe mit Einrichtungen und Finanzgebern zu verhandeln. Ein solch kooperatives Vorgehen ist der beste Weg, um auszuschließen, dass Selbsthilfegruppen bei einer Förderung übergangen oder bevormundet werden. Damit kann vermieden werden,

  • dass ihnen Auflagen gemacht werden, die sie eigentlich nicht nachzuvollziehen bereit sind, wie jederzeit für andere Betroffenen offen zu sein oder einen Verein zu gründen und
  • dass an sie Versorgungs- und Betreuungsaufgaben herangetragen werden, die sie gar nicht übernehmen wollen.

Tipp Sinnvoll ist es, Fragen der Vereinsgründung und der finanziellen Förderung im Rahmen von Seminaren und Informationsveranstaltungen zu thematisieren. Wenn eine Selbsthilfekontaktstelle zeitlich und inhaltlich dazu nicht in der Lage ist, bietet sich eine Zusammenarbeit mit kommunalen Ämtern, Wohlfahrtsverbänden, Krankenkassen oder anderen sozialen Einrichtungen an.

Selbsthilfeförderung

Beratung und Begleitung

Förderberatung von Selbsthilfegruppen

Zu den Aufgaben von Mitarbeitenden der Selbsthilfekontaktstellen gehört es, Selbsthilfegruppen dabei zu beraten, welche Bedingungen und Ressourcen sie brauchen, um ihre Ziele zu erreichen. Das beinhaltet auch das Thema Finanzen, sei es um die reguläre Gruppenarbeit überhaupt durchführen zu können, zum Beispiel die Raummiete, oder um bestimmte Vorhaben, zum Beispiel eine Informationsbroschüre, zu verwirklichen. Für Mitarbeitende der Selbsthilfekontaktstellen bedeutet dies, über örtliche Selbsthilfefördermöglichkeiten informiert zu sein, diese Informationen an die Gruppen weiterzugeben und dann, wenn Gruppen mit Finanzierungsfragen an sie herantreten, bei Kontakten zu Förderern und / oder bei einer Antragstellung Hilfestellung zu leisten. Unterschiedlichste Förderer kommen in Betracht: verschiedene Dezernate der Kommunen, manchmal auch Ministerien der Bundesländer, öffentliche oder private Stiftungen, die gesetzlichen Sozialversicherungen und private Geldgeber zum Beispiel Spenden und Sponsoring.

Die wichtigsten Förderer sind auf der Seite der öffentlichen Hand die Kommunen und auf der Seite der Sozialversicherungen die gesetzlichen Krankenkassen.

In vielen Kommunen hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten durchaus eine eigenständige Selbsthilfeförderpraxis entwickelt. Allerdings ist diese abhängig von der jeweiligen Haushaltslage. Bei den bereitgestellten Mitteln handelt es sich um sogenannte freiwillige Leistungen, die kaum Fördersicherheit bieten. Die Förderung wird unterschiedlich praktiziert und ist – nicht nur im Volumen – sehr von lokalen (oder Länder-) Gegebenheiten abhängig.

Anders, nämlich verpflichtend geregelt und mit einheitlichen Grundsätzen ausgestattet, ist die Selbsthilfeförderung der gesetzlichen Krankenkassen. Damit sind grundsätzlich eine größere Fördersicherheit und mehr Transparenz gegeben. Die Kriterien und Vorrausetzungen der Förderung sind nicht immer leicht zu durchschauen oder nachzuvollziehen.

Selbsthilfekontaktstellen nehmen daher auf örtlicher Ebene bei der finanziellen Förderung von Selbsthilfegruppen eine wichtige „Clearingfunktion“ ein, indem sie sich das erforderliche Wissen verschaffen und es weitergeben zum Beispiel über Förderquellen und Förderrichtlinien. Sie nehmen außerdem auch eine „Brückenfunktion“ wahr, indem sie Kontakte zwischen Gruppen und Förderern herstellen und sich beim Aushandeln von Fördermitteln, Förderrichtlinien und so weiter in Gremien und auch öffentlich für die Interessen von Selbsthilfegruppen einsetzen.
Somit sind in der Förderberatung von Selbsthilfegruppen auch zahlreiche Aspekte von „Öffentlichkeitsarbeit“, „Netzwerkarbeit und Kooperation“ sowie der „Verankerung der Selbsthilfe in Versorgung und Gemeinwesen“ enthalten. So gilt es zum Beispiel die Förderkriterien der Kommune und der gesetzlichen Krankenkassen, Materialien zu Anträgen und Verwendungsnachweisen oder Praxisleitfäden öffentlich zugänglich und gegebenenfalls dazu auch Pressearbeit zu machen. Selbsthilfeinterne wie auch öffentliche Beratungen unter Einbezug der Förderer sind zu organisieren und durchzuführen.
Je nach lokalen Gegebenheiten bietet sich bei der Finanzierungsberatung und der Beantragung sowie Abrechnung / Nachweisführung von Fördermitteln eine Zusammenarbeit mit Wohlfahrtsverbänden, Fachleuten aus Krankenkassen, der Kommune und anderen Geldgebern an. Eine gelungene Form dafür kann ein gemeinsamer Arbeitskreis sein.

Merke: Das Augenmerk während der Förderberatung mit Selbsthilfegruppen sollte immer wieder auf der Klärung der Zielsetzung der Gruppe und den daraus abgeleiteten Vorhaben liegen, für die Fördermittel beantragt werden sollen. Auch ist nicht zu unterschätzen, dass mit dem Wunsch nach finanzieller Förderung der eigenen Arbeit auch ein Wunsch nach Anerkennung und Wertschätzung von Institutionen und Versorgungseinrichtungen verbunden ist.

Selbsthilfeförderung

Öffentlichkeitsarbeit

Netzwerkarbeit

Detaillierte Informationen zu finanziellen Fördermöglichkeiten von Selbsthilfegruppen werden in NAKOS (Hrsg.): Starthilfe zum Aufbau von Selbsthilfegruppen. Ein Leitfaden. Berlin 2017, Kapitel 14 gegeben.
NAKOS: Starthilfe zum Aufbau von Selbsthilfegruppen

Eine beispielhafte Praxishilfe ist der vom GKV-Spitzenverband herausgegebene Leitfaden zur Selbsthilfeförderung. Grundsätze des GKV-Spitzenverbandes zur Förderung der Selbsthilfe gemäß §20hSGBV vom 10. März 2000 in der Fassung vom 27. August 2020.
GKV-Spitzenverband: Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Selbsthilfeförderung

Förderung der Selbsthilfe

Die Förderung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe in Deutschland besteht im Wesentlichen aus einer infrastrukturellen und einer finanziellen Komponente.

Die infrastrukturelle Förderung von Selbsthilfegruppen leisten vor allem rund 300 Selbsthilfekontaktstellen in Deutschland, zum Beispiel durch die Bereitstellung von Räumlichkeiten oder die Organisation von Selbsthilfetagen. Finanzielle Zuwendungen erhalten Selbsthilfegruppen und -vereinigungen von der öffentlichen Hand (Bund, Länder und Kommunen), den Sozialversicherungsträgern (vorrangig durch gesetzliche Krankenkassen) sowie von privaten Geldgebern wie Spender*innen, Sponsoren und Stiftungen.
Hinzu kommt die indirekte, ideelle Förderung der Selbsthilfe, die auf die Schaffung eines selbsthilfefreundlichen Klimas in der Gesellschaft und die Akzeptanz der gemeinschaftlichen Selbsthilfe zielt.

Die Bedeutung und Anerkennung der gemeinschaftlichen Selbsthilfe in Deutschland zeigt sich auch in der finanziellen Förderung. Im Bereich der Kranken- und der Pflegeversicherung ist sie gesetzlich verpflichtend festgeschrieben. Die Selbsthilfeförderung durch die Rentenversicherung und durch die öffentliche Hand ist dagegen gesetzlich nicht verpflichtend. Die bundesweite Selbsthilfekontaktstelle NAKOS veröffentlicht laufend aktualisierte Zahlen zur finanziellen Förderung der Selbsthilfe.
NAKOS: Zahlen und Fakten

Selbsthilfeförderung

Förderung durch die Krankenkassen und ihre Verbände

Die Krankenkassen unterstützen und fördern seit vielen Jahren die Aktivitäten der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe durch immaterielle, infrastrukturelle und finanzielle Hilfen, weil diese in vielfältiger und wirksamer Weise die professionellen Angebote der Gesundheitsversorgung ergänzen kann. Dabei ist das besondere Merkmal der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe ihre Betroffenenkompetenz.

Seit 1992 gibt es eine gesetzliche Grundlage für die Selbsthilfeförderung durch die gesetzlichen Krankenkassen im Paragraf 20h Sozialgesetzbuch V (§ 20h SGB V). Seit 2008 sind die Krankenkassen zur Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe verpflichtet. Die Fördermittel werden zur Weiterentwicklung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe bereitgestellt.
Eine Förderung von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen erfolgt dann, wenn sie sich die Prävention oder Rehabilitation von Versicherten bei bestimmten Erkrankungen zum Ziel gesetzt haben.

Im Jahr 2022 verausgabten die gesetzlichen Krankenkassen bundesweit 86,8 Millionen Euro für die Förderung der gesundheitsbezogenen Selbsthilfe und der gesundheitsbezogenen Unterstützungsarbeit der Selbsthilfekontaktstellen (BMG 2023). Durch die deutliche Anhebung der Fördermittel im Präventionsgesetz seit 1.1.2016 unterstreicht der Gesetzgeber die Bedeutung, die den Aktivitäten der gesundheitlichen Selbsthilfe für die Vermeidung von Folgeerscheinungen chronischer Erkrankungen (Tertiärprävention) zukommt.

Der GKV-Spitzenverband gibt den “Leitfaden zur Selbsthilfeförderung” heraus, in dem die Verfahrensregeln zur Förderung durch die Krankenkassen beschrieben werden. Die Förderung erfolgt über zwei Förderstränge: als Pauschalförderung und als Projektförderung.
GKV-Spitzenverband: Selbsthilfe Leitfaden zur Selbsthilfeförderung

Die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände haben Förderstrukturen im Bund und in den Ländern geschaffen. Das Förderverfahren ist etabliert und es gibt feste Ansprechpersonen, insbesondere für die Pauschalförderung.

Der Verband der Ersatzkassen (Vdek) veröffentlicht auf seiner Homepage die aktuellen Ansprechpartner für eine Antragstellung auf Bundesebene und für die Länder.
Vdek: Selbsthilfeförderung durch die GKV

Die NAKOS hat ebenfalls zahlreiche Hinweise zur Antragsstellung für Fördermittel nach § 20h SGB V auf ihrer Homepage aufbereitet.
NAKOS: Krankenkassen

Selbsthilfeförderung

Förderung durch die öffentliche Hand

Die Selbsthilfeförderung der öffentlichen Hand ist eine freiwillige, nicht gesetzlich verpflichtend geregelte Aufgabe. Auf der Bundesebene werden vor allem vom Bundesministerium für Gesundheit (BMG) Modellvorhaben und einige bundesweit arbeitende Selbsthilfeorganisationen sowie die NAKOS gefördert. Auf der Ebene der Bundesländer werden örtliche Selbsthilfegruppen oder landesweite Selbsthilfeorganisationen gefördert, die zu gesundheitlichen Themen arbeiten (z.B. Suchtselbsthilfe, Krebs), seltener solche zu sozialen oder psychosozialen Anliegen (z.B. Alleinerziehende). In den meisten Ländern erfolgt auch eine infrastrukturelle Förderung durch Zuwendungen an Selbsthilfekontaktstellen. Auf der Ebene der Kommunen werden vorrangig örtliche Selbsthilfegruppen sowie Selbsthilfekontaktstellen gefördert. Der Förderumfang ist je nach kommunalen Gegebenheiten sehr unterschiedlich und lässt sich nicht genau beziffern.

Selbsthilfeförderung

Förderung durch die Pflegeversicherung

Im Bereich der sozialen Pflegeversicherung (SPV) stehen nach § 45d SGB XI aus dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung ebenfalls Mittel zur Förderung der Selbsthilfe zur Verfügung. Diese Fördermittel dienen der Förderung und dem Auf- und Ausbau von Selbsthilfegruppen, -organisationen und -kontaktstellen, die sich die Unterstützung von Pflegebedürftigen, von Personen mit erheblichem allgemeinem Betreuungsbedarf sowie deren Angehörigen zum Ziel gesetzt haben. Besonderheit: private Pflegeversicherungen bringen ebenfalls Mittel ein. In 2022 wurden 4,5 Millionen Euro von den Pflegekassen für die Förderung der Pflegeselbsthilfe ausgeschüttet. Die Pflegekassen sind seit 2019 verpflichtet, hierfür einen Betrag von 15 Cent pro Versichert*en und Jahr aufzuwenden. Das sind pro Jahr insgesamt ungefähr 12 Millionen Euro. Eine Komplementärfinanzierung in Höhe eines Viertels durch die Länder und / oder Kommunen ist Voraussetzung für eine Förderung.

GKV-Spitzenverband: Selbsthilfe. Leitfaden zur Selbsthilfeförderung gemäß § 45d SGB XI

Selbsthilfeförderung

Förderung durch die Rentenversicherung

Insgesamt 16 Träger der gesetzlichen Rentenversicherung fördern die gemeinschaftliche Selbsthilfe auf der Grundlage des § 31 Abs. 1 Nr. 3 SGB VI durch „Zuwendungen für Einrichtungen, die auf dem Gebiet der Rehabilitation forschen oder die Rehabilitation fördern“. Hierbei handelt es sich um eine freiwillige Leistung. Im Jahr 2021 förderten die Deutsche Rentenversicherung Bund und die regionalen Rentenversicherungsträger die Selbsthilfe mit insgesamt 7,7 Millionen Euro (vgl. BAR 2022, S. 201).

Selbsthilfeförderung

Selbsthilfeförderung ist eine Gemeinschaftsaufgabe

Trotz der gestiegenen Anerkennung der (gesundheitsbezogenen) Selbsthilfe in der Gesellschaft fehlt weiterhin eine einheitliche und gemeinsam getragene Förderpraxis, die dem erheblichen Potenzial der gemeinschaftlichen Selbsthilfe Rechnung trägt. Die Förderung von gegenseitiger Hilfe, sozialem und bürgerschaftlichem Engagement, Solidarität, Teilhabe und Beteiligung ist als vorsorgende Investition in der Gesellschaft zu begreifen. Für die Förderung der Selbsthilfe fordert die DAG SHG deshalb gesetzliche Regelungen und Vereinbarungen, bei denen die Selbsthilfeförderung als Gemeinschaftsaufgabe der öffentlichen Hand sowie der gesetzlichen Sozialversicherungsträger erfolgt.