Gruppengründung
Finanzierungsfragen
Mitarbeitende der Selbsthilfekontaktstellen sollten über lokale Fördermöglichkeiten der Selbsthilfe informiert sein und auf Wunsch bei Kontakten zu Förderern und bei einer Antragstellung behilflich sein.
Solange Selbsthilfegruppen sich das erforderliche Wissen und Kompetenzen im Umgang mit kommunalen Ämtern und Behörden, mit Verbänden, Krankenkassen oder Stiftungen noch nicht erworben haben, kommt Mitarbeitenden der Selbsthilfekontaktstellen bei finanziellen Fragen eine Clearing- und Brückenfunktion zu etablierten Einrichtungen und Institutionen zu. Beim Einsatz für die Interessen von Selbsthilfegruppen ist jedoch Zurückhaltung geboten, denn wesentlich ist es auch hier, zusammen mit und nicht an Stelle der Gruppe mit Einrichtungen und Finanzgebern zu verhandeln. Ein solch kooperatives Vorgehen ist der beste Weg, um auszuschließen, dass Selbsthilfegruppen bei einer Förderung übergangen oder bevormundet werden. Damit kann vermieden werden,
- dass ihnen Auflagen gemacht werden, die sie eigentlich nicht nachzuvollziehen bereit sind, wie jederzeit für andere Betroffenen offen zu sein oder einen Verein zu gründen und
- dass an sie Versorgungs- und Betreuungsaufgaben herangetragen werden, die sie gar nicht übernehmen wollen.
Selbsthilfeförderung