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"Datenschutz-Grundverordnung"

Öffentlichkeitsarbeit

Datenschutz beachten

Mitarbeitende der Selbsthilfekontaktstelle und Selbsthilfegruppen müssen sich im Rahmen ihrer Arbeit und insbesondere auch in Bezug auf die Öffentlichkeitsarbeit mit der Frage befassen, wo in ihren Tätigkeiten und bei Veröffentlichungen personenbezogene Daten verarbeitet werden und ob diese Angaben der geltenden Datenschutz-Grundverordnung entsprechen.

Das Datenschutzrecht kennzeichnet personenbezogene Daten als besonders schützenswert. Dazu gehören Gesundheitsdaten, genetische und biometrische Daten, genauso aber auch Daten, beispielsweise zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung. Für solche Daten besteht die Gefahr, dass es sich für die Person nachteilig auswirken könnte, wenn diese in die falschen Hände geraten. Wie eingangs erwähnt, haben Selbsthilfekontaktstellen und Selbsthilfegruppen häufig mit genau solchen personenbezogenen Daten zu tun.

Einen Überblick zum Datenschutz gibt die nachfolgende Broschüre. Sie bündelt Hilfestellungen für die konkrete Umsetzung der datenschutzrechtlichen Anforderungen im Bereich der Gruppenselbsthilfe, der digitalen Selbsthilfe und der Selbsthilfeunterstützungsarbeit durch Selbsthilfekontaktstellen. Wesentliche Anforderungen werden exemplarisch beschrieben, ohne dass dabei Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird.

NAKOS: Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
NAKOS: Faltblatt Digitale Selbsthilfe