Fachliche Standards
Strukturelle Kriterien und Ausstattungsstandards
Personelle Mindestausstattung (vgl. Braun 1991)
- In Städten und Kreisen mit 100.000 bis 200.000 Einwohnern wird eine personelle Ausstattung von mindestens 1,5 Selbsthilfeberater*innen und eine halbe Verwaltungskraft als Standard definiert.
- In Städten und Kreisen mit 200.000 bis 500.000 Einwohnern sind mindestens 2,5 Selbsthilfeberater*innen und eine Verwaltungskraft erforderlich.
- In Städten und Kreisen mit mehr als 500.000 Einwohnern muss der Personalschlüssel entsprechend der Einwohnerzahl angepasst werden.
Sachliche Ausstattung und Erreichbarkeit (vgl. DAG SHG 2015)
- sind als eigenständige Einrichtungen bzw. Abteilung erkennbar (z.B. durch eigene Telefonnummer, Briefkopf)
- halten folgende Bürokapazitäten vor:
o mindestens zwei Büroräume
o separate Beratungsmöglichkeit
o zeitgemäße technische Büroausstattung einschließlich Telefon und Internetzugang
o haben festgelegte Sprechzeiten