Ergebnisse aus der Themensuche zu dem Suchbegriff
"Ausstattung"

Fachliche Standards

Strukturelle Kriterien und Ausstattungsstandards

Personelle Mindestausstattung (vgl. Braun 1991)

  • In Städten und Kreisen mit 100.000 bis 200.000 Einwohnern wird eine personelle Ausstattung von mindestens 1,5 Selbsthilfeberater*innen und eine halbe Verwaltungskraft als Standard definiert.
  • In Städten und Kreisen mit 200.000 bis 500.000 Einwohnern sind mindestens 2,5 Selbsthilfeberater*innen und eine Verwaltungskraft erforderlich.
  • In Städten und Kreisen mit mehr als 500.000 Einwohnern muss der Personalschlüssel entsprechend der Einwohnerzahl angepasst werden.

Sachliche Ausstattung und Erreichbarkeit (vgl. DAG SHG 2015)

  • sind als eigenständige Einrichtungen bzw. Abteilung erkennbar (z.B. durch eigene Telefonnummer, Briefkopf)
  • halten folgende Bürokapazitäten vor:
    o mindestens zwei Büroräume
    o separate Beratungsmöglichkeit
    o zeitgemäße technische Büroausstattung einschließlich Telefon und Internetzugang
    o haben festgelegte Sprechzeiten